Fördermaßnahmen
Verschiedenste Fördermaßnahmen der Stadt Meschede ermöglichen Sport in Vielfalt für Alle.
Fördermaßnahmen
Sportplätze
Die Stadt Meschede hat die Sportplätze, außer dem Sportplatz Schederweg, in die Unterhaltungsobhut der Vereine übergeben. Die Stadt verpflichtet sich vorbehaltlich der Finanzierbarkeit zu folgenden Maßnahmen:
1. den Einsatz des Sportplatzpflegegerätes
2. die Finanzierung der Renovationsmaßnahmen
4. die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine mit jeweils 150 € pro Fußball-Jugendmannschaft p.a..
Sportfördermittel
Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Meschede werden ab dem Haushaltsjahr 2007 dem Stadtsportverband jährlich 20.000 € für die Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Der Stadtsportverband verteilt die Mittel in eigener Verantwortung an die Vereine, entsprechend den vom Kreissportbund gemeldeten Jugendlichen. Über die Zahlung an die Vereine ist ein jährlicher Nachweis zu führen. Hierdurch werden die Verwaltung entlastet und der Stadtsportverband in seiner Eigenverantwortlichkeit gestärkt und dadurch aufgewertet.
Die direkten Sportfördermittel der Stadt Meschede, die dem Stadtsportverband Meschede zur Verteilung zugewiesen werden, verteilt dieser unter Beachtung folgender Grundsätze vollständig an die Vereine im Stadtsportverband. Maßgebend für die Zuteilung vorhandener Sportfördermittel ist die Zahl der von den Vereinen an den LSB im Förderjahr gemeldeten Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren.
Eine Zuteilung erfolgt nur, wenn der Verein für Jugendliche einen geordneten Übungsbetrieb durchführt. Dieser Fall wird angenommen, wenn der LSB dem Verein Übungsleiterzuschusseinheiten zuweist.
Sportstättennutzung
Die Nutzung der durch die in den Sportvereinen organisierten Jugendliche ist kostenfrei. Somit haben Erwachsenengruppen für die Nutzung von Sportstätten ein pauschales Nutzungsentgelt zu zahlen.